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Nein zu Software-Patenten in der Europäischen Union!

Auf Betreiben einiger internationaler Konzerne steht eine EU-Direktive (Richtlinie) zur Erweiterung von Patentansprüchen auf sogenannte "softwareimplementierte Erfindungen" des Ministerrats zur Entscheidung an. Der Entwurf dieser Richtlinie steht in klarem Widerspruch zu Art. 52.2 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Die nationalen Parlamente Deutschlands, der Niederlande und Österreichs haben sich mehrheitlich oder sogar einstimmig gegen diese Direktive ausgesprochen, ebenso das Oberhaus (der Senado) des spanischen Parlaments einstimmig und die Zweite Kammer (Twede Kamer) des niederländischen Parlaments.

Einige wesentliche Aspekte und Folgen des Richtlinienentwurfs werden in dem Bericht dargestellt, den die Juristin Sandra Paulsson im Auftrag des EU-Parlaments erstellt hat und der hier veröffentlicht wurde. Darin werden unter anderem die schweren Nachteile (letztlich bis zur Existenzgefährdung) verdeutlicht, die der vorliegende Entwurf für die kleinen und mittleren Betriebe der Softwarebranche in Europa hätte.

Die für den 21. Dezember 2004 vorgesehene diskussionslose Absegnung der Direktive im Ministerrat wurde auf Initiative des Staatssekretärs im polnischen Wissenschaftsministerium, Marcinski, von der Tagesordnung genommen und nicht, wie vorgesehen, verabschiedet (siehe dazu EU-Rat vertagt Entscheidung zu Softwarepatenten). Diesen wertvollen Dienst hat Polen der europäischen Demokratie im Januar 2005 noch ein zweites Mal erwiesen. Auch Dänemark hat bei einer anderen Gelegenheit ebenfalls dafür gesorgt, dass die Direktive aus der Tagesordnung eines Ratsgremiums herausgenommen wurde.

Phase der Entscheidung: Am 20. Juni 2005 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über die Vorlage des Ministerrats abgestimmt und dabei kaum Änderungen, wie sie der Berichterstatter des Parlaments, Michel Rocard, vorgeschlagen hatte, angenommen (Rocards Bericht schlägt u.a. vor, der Patentierbarkeit von Software sehr enge Grenzen zu setzen). De facto hat der Rechtsausschuss damit die Seiten gewechselt, zum konzernfreundlichen Standpunkt des Ministerrats hin.

Erfolg auf Zeit: Am 6. Juli 2005 hat das Plenum des EU-Parlaments in zweiter Lesung die Richtlinie in der Fassung des Ministerrats zu den "softwareimplementierten Erfindungen" mit großer Mehrheit abgelehnt. 648 Stimmen wurden gegen die Direktive abgegeben (367 waren für eine Mehrheit dagegen mindestens erforderlich), 14 Stimmen dafür und 18 Enthaltungen.

Software-Patente betreffen nicht nur Entwickler und Programmierer.
Software-Patente stützen und fördern monopolistische Strukturen im Softwarebereich.
Sie betreffen daher alle Benutzerinnen und Benutzer von Software.


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Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII): Die Gedanken sind frei? Nein: patentiert!

Die Positionen der deutschen und der österreichischen EU-Abgeordneten (letztere auch hier) und ihr Stimmverhalten vom September 2003

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), Artikel 52, im Originaltext: Patentfähige Erfindungen

Zu den gegensätzlichen Interessenslagen kleiner und großer Softwareunternehmungen:
Die Wirtschaftliche Mehrheit gegen Softwarepatente


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